Bull - Barrel - Club
in Hannover von 1998 e.V.
Mitglied im Verband für Waffentechnik u.-geschichte e.V. (VWG)
Mitglied in der Deutschen - Schießsport - Union e.V. (DSU)
Alle Voraussetzungen sind in Deutschland sehr streng im Waffengesetz geregelt. Der § 4 WaffG fordert für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis:
Gerade der zuletzt genannte Punkt zur Aufbewahrung wird nicht im § 4 WaffG genannt, ist aber für die Erteilung einer Kauferlaubnis im § 36 Abs. 3 WaffG gefordert.
Einen Sachkundenachweis bekommt nur, wer erfolgreich an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen hat.
Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss in einer autorisierten Einrichtung.
Bei Jägern ist der Sachkundenachweis (SKN) die bestandene Jägerprüfung.
Das Bedürfnis in waffenrechtlicher Hinsicht:
Dabei handelt es sich um den vom Antragsteller zu erbringenden Nachweis, dass die beantragte Waffe und/oder Munition benötigt wird, um seinem Sport oder Hobby, oder seinem Beruf bzw. der Jagd nachzugehen.
Der § 8 WaffG stellt diese berechtigten Gruppen heraus: