Bull - Barrel - Club
in Hannover von 1998 e.V.
Mitglied im Verband für Waffentechnik u.-geschichte e.V. (VWG)
Mitglied in der Deutschen - Schießsport - Union e.V. (DSU)
Waffenbedürfnisrichtlinien der DSU
Der Erwerb dieser Waffen wird über die Sportschützen-WBK geregelt
1. Langwaffen
Wir unterscheiden zwischen
Repetier-Flinte und halbautomatischer Flinte
Ein Grundbedürfnis für
eine Repetier-Flinte oder für eine halbautomatische Flinte wird von der DSU angesehen.
Das Grundbedürfnis bezieht sich allerdings nur auf eine der beiden Flinten.
Ein Grundbedürfnis für
eine halbautomatische Flinte oder eine Repetierflinte wird von der DSU angesehen.
Das Grundbedürfnis bezieht sich allerdings nur auf eine der beiden Flinten.
Eine Bedürfniss für
die 2. Flinte wird von der DSU nur dann bestätigt,
wenn das Mitglied mit der vorhandenen Flinte bei einem bundesweiten DSU- Wettbewerb
eine Mindestleistung von 80 % der möglichen Treffer nachweist.
Maximal werden von der DSU 1 Repetierflinte und
1 halbautomatische Flinte befürwortet.
Es wird unterschieden:
Halbautomatisches Gewehr 100 m
Langwaffenmunition
Kalibergruppe 1 bis 3
Halbautomatisches Gewehr 50 m
Kurzwaffenmunition und Randfeuermunition
Kalibergruppe 1 bis 3
Halbautomatisches Gewehr Zielfernrohr 100 m
Langwaffenmunition
Kalibergruppe 1 bis 3 einschließlich .22 Zentral- feuer
Halbautomatisches Gewehr- Zielfernrohr 50 m
Kurzwaffenmunition und Randfeuermunition
Kalibergruppe 1 und 2
Der Unterschied zwischen den vier Disziplinen ergibt sich aus der Wahl der Kaliber, der Entfernung und der Visierart.
Ein Grundbedürfnis für 3 halbautomatische Gewehre liegt nach dem WaffG für alle DSU- Mitglieder vor.
Über das gesetzliche Grundbedürfnis hinaus werden von der DSU grundsätzlich keine weiteren halbautomatischen Gewehre befürwortet.
Ausnahmen hiervon sind nur dann möglich, wenn der Schütze bei der DM der DSU überragende Leistungen vorweisen kann und mit einer weiteren Waffe eine Leistungssteigerung zu erwarten ist.
Siehe Sportschützen-WBK
2. Kurzwaffen
Die DSU unterscheidet in ihren Kurzwaffendisziplinen
grundsätzlich zwischen Revolver- und Pistolendisziplinen.
Es erfolgt immer eine Trennung der beiden
Kurzwaffenarten.
Ausnahme:
Die DSU Wettbewerbe in der Kaliberklasse 1 (Kleinkaliber=Randfeuerpatrone).
Die DSU befürwortet als Grundbedürfnis
2 Kurzwaffen, Revolver und / oder Pistole im Kaliber nach Wahl im Rahmen der Sportordnung.
Wenn der Schütze mindestens bei einem bundesweiten Wettbewerb der DSU,
also Pokal- Runde, Liga-Runde oder bei der Deutschen Meisterschaft der DSU
mit der vorhandenen Waffe oder mit beiden Waffen eine Mindestleistung von
80 % nachweist,
befürwortet die DSU für ihn eine 2. Großkaliber-Pistole und/oder einen 2. Großkaliber- Revolver.
Alternativ dazu wird auch eine Kurzwaffe im Kaliber
.22 lfb oder .22 WMR befürwortet.
Wenn der Schütze erfolgreich mit seinen Kurzwaffen bei der DM teilgenommen hat und dabei mit dem Revolver oder mit der Pistole
90 % der möglichen Treffer erreicht hat,
befürwortet die DSU für diesen Schützen eine 3. Pistole und/oder einen 3. Revolver, unter der Voraussetzung, dass der Schütze höchstens 1 Waffe in dem beantragten Kaliber hat.
Hierzu stellt die DSU eine zusätzliche Bescheinigung aus!
Masterschützen der DSU und den Mitgliedern des DSU –Schießleistungskaders
wird eine 3. Pistole und/ oder ein 3. Revolver befürwortet.
Näheres dazu regelt die Sportordnung der DSU.
Nach diesen Richtlinien befürwortet die DSU für seine Mitglieder grundsätzlich
3 Pistolen und 3 Revolver.
Siehe Sportschützen-WBK
Siehe Sportschützen-WBK